Energieverbrauchausweis für Wohngebäude nach 1977 oder entsprechnend der Wärmeschutzverordnung gedämmt sind, außnahme sind Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen hier ist ebenfalls ein Verbrauchsausweis möglich
Aus dem Verbrauch von 3 Jahren wird der Energieverbrauchausweis berechnet, entsprechend werden hier Unterlagen des Heizöllieferanten, des Gasversorgers inklusive Festbrennstoffe falls vorhanden benötigt